Meinung

Steueroase für Millionenerben: Bayern will Gesetze selber machen

Das Bundesverfassungsgericht hat sich wieder mit der Erbschaftssteuer befasst. Einerseits fordert Bayern, dem Bund die Gesetzgebung zu entziehen, zudem klagt der Erbe eines Privatvermögens gegen die Übervorteilung reicher Konzernerben. Tatsächlich beschleunigen aktuelle Gesetze die Vermögenskonzentration in Deutschland.
Steueroase für Millionenerben: Bayern will Gesetze selber machen© Urheberrechtlich geschützt

Von Alexandra Nollok

Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist ungerecht. Während millionenschwere Betriebs- und Immobilienvermögen dank ausgiebiger Verschonungsregeln nahezu steuerfrei den Eigentümer wechseln, kann die Übernahme des Kleinhäuschens der Tante unbezahlbar werden. Dagegen hat ein Privaterbe Klage erhoben, über die das Bundesverfassungsgericht am 13. Oktober verhandelt hat.

Eine Klage des Freistaats Bayern gegen die Erbschaftssteuerregelungen stand tags zuvor in Karlsruhe auf dem Programm. An den Steuerschlupflöchern für superreiche Unternehmenserben will die bayrische Staatsregierung aber nichts ändern, sondern just dem Bund die Gesetzgebungskompetenz entziehen. Sie kritisiert, dass Steuersätze und Freibeträge seit 2009 nicht der Inflation angepasst wurden. Diese wirke sich regional unterschiedlich aus, weshalb die Länder selbst die Gesetze erlassen müssten, argumentiert sie. Urteile dürfte es in beiden Fällen frühestens Anfang 2027 geben.

Reiche verschont, Kleinerben abgezockt

Bei dem Privatkläger handelt es sich um einen Mann, der von seiner Tante Privatvermögen geerbt hat. Er beklagt eine massive Ungleichbehandlung gegenüber Unternehmenserben. Letztere können, anders als Privaterben von selbst genutztem Eigentum, umfassende Verschonungsregeln geltend machen. Dafür müssen sie sich privat einfach nur "arm rechnen".

Besonders großen Spielraum haben dabei Erben von großen Betrieben oder Unternehmensanteilen im Wert von mehr als 90 Millionen Euro. Wenn sie ihr Privatvermögen rechtzeitig in das Unternehmen oder eine extra dafür eingerichtete Stiftung packen, gehen sie meist nahezu steuerfrei aus. Denn die Höhe der Erbschaftssteuer darf die Hälfte des reinen Privatvermögens nicht übersteigen.

Kleinerben von selbst genutztem Hab und Gut haben hingegen kaum Spielraum. Am besten kommen Ehegatten mit einem Freibetrag von 500.000 Euro weg. Ein selbst bewohntes Haus können sie steuerfrei übertragen bekommen. Bei Kindern beträgt der Freibetrag noch 400.000 Euro, ein Haus können sie nur dann steuerfrei erben, wenn sie dort selbst einziehen und die Wohnfläche unter 200 Quadratmeter liegt.

Für Enkelkinder gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro. Für Nichten, Neffen sowie noch weiter entfernte Verwandte bleiben gerade einmal 20.000 Euro steuerfrei. Die Steuersätze auf diese Summen übersteigende Werte liegen je nach deren Höhe und dem Verwandtschaftsgrad bei sieben bis 50 Prozent. Das kann schnell zu unbezahlbaren Steuerforderungen führen.

Motor für Vermögenskonzentration

Ein weiteres Problem ist die explodierende Inflation vor allem bei Immobilien und Grundstücken. Das treibt mit den Preisen freilich auch die Bewertungssummen und damit die zu versteuernden Anteile in die Höhe. Die Freibeträge wurden zuletzt 2009 an die Inflation angeglichen, ein Automatismus existiert im Gesetz nicht.

Der Kritik des Privatklägers gab sogar das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin mehrfach Recht. Vor einem Jahr rügte es, die Verschonungsregeln für Superreiche hätten für "eine verfestigte Erbengesellschaft" gesorgt. In Deutschland verfüge das reichste eine Prozent der Haushalte über fast ein Drittel aller Vermögen. Durch begünstigte Unternehmensübertragungen verzichte der Staat auf etwa 30 Milliarden Euro Einnahmen jährlich, während sich die Reichtümer immer schneller konzentrierten.

Die bayerische Staatsregierung argumentiert zwar auch mit der Inflation, die Immobilien in München schneller verteuert hat als in Mecklenburg-Vorpommern, was sie nur bei eigener Gesetzgebung einpreisen könne. An der Bevorteilung superreicher Kapitalisten gegenüber meist lohnabhängigen Kleinerben will sie aber gar nichts ändern. Sie wirft wie üblich beides in einen Topf, um Zustimmung in der Normalbevölkerung für ein Projekt zu erhalten, von dem letztendlich wie meistens Superreiche am meisten profitieren würden.

Steueroasen-Politik

Offensichtlich geht es Bayerns Regierung vor allem darum, die Erbschaftssteuer für Millionäre und Milliardäre noch weiter zu senken, um weniger zum Länderfinanzausgleich beitragen zu müssen. Denn Bayern gehört zu den reichsten Bundesländern mit den meisten Hochvermögenden. Deshalb muss es gehörig in diesen Topf einzahlen. Darüber beklagt sich der Freistaat regelmäßig.

Nicht ohne Grund befürchtet darum sogar das Bundesfinanzministerium, Bayern könnte zu einer Steueroase für Superreiche werden, wenn das Erbschaftsteuergesetz künftig zur Ländersache würde. Dies würde auch zu einem ruinösen Unterbietungswettbewerb der Bundesländer führen, bei dem ärmere Regionen nicht mithalten könnten. Dort würde dies die Armut und die Arbeitslosigkeit wohl massiv verschärfen.

Schon lange wird nicht nur von linker Seite kritisiert, dass wichtige Aspekte bei millionenschweren Unternehmenserben ausgeklammert werden. Diese können sich nämlich nicht nur durch das Verschieben von Privat- ins Betriebsvermögen oder in Stiftungen so "arm" rechnen, dass sie ganz oder nahezu steuerfrei bleiben. Auch künftig zu erwartende Gewinne bleiben völlig unbeachtet bei der Berechnung.

Auch daran will Bayern natürlich nichts ändern. Und das entspricht auch ganz der kapitalistischen Standortpolitik: Große Konzerne holt man durch maximale Steuergeschenke und minimale Arbeitskosten ins Land. Die sorgen wiederum für ein hohes Bruttoinlandsprodukt – ganz egal, ob sie Lebensmittel, Autos oder Rüstungsgüter produzieren –, und je schlechter die Lohnabhängigen dastehen, desto größer ist ihre Rendite.

Vermögenslose Mehrheit

Je neoliberaler, also marktradikaler die politischen Konzepte einer Partei sind, desto weniger hält sie nicht nur vom Sozialstaat, sondern auch von Substanzsteuern. Denn wer an die Substanz geht, entzieht den Privatiers Kapital, das sie am Markt verwerten könnten. Je mehr Technologie dafür nötig ist, desto teurer wird die Kapitalverwertung. Deshalb setzen neoliberale Parteien alles daran, die Ausgaben zu minimieren, nicht nur durch Senkung der Lohn- und Sozialkosten, sondern auch der Substanzsteuern.

Aus diesem Grund hat Deutschland bereits Ende der 1990er-Jahre die Vermögenssteuer ausgesetzt. Zahlreiche Versuche etwa der Linkspartei, früher PDS, sie wieder einzuführen, sind seither gescheitert. CDU und CSU sowie die in der Versenkung verschwundene FDP wollen die Erbschaftssteuer, die freilich an die Substanz geht, zwar nicht komplett abschaffen. Sie streben aber fortwährend an, die Freibeträge und Schlupflöcher für Unternehmenserben noch weiter zu vergrößern.

Die Erbschaftssteuer vollständig abschaffen will allerdings die AfD. Sie argumentiert kapitalistisch, und das ergibt im gegenwärtigen System, in dem auch die Staaten international miteinander konkurrieren, sogar Sinn: Durch derlei Substanzsteuern würden große Unternehmen dazu gedrängt, Deutschland zu verlassen. Deshalb will sie auch die Vermögenssteuer nicht nur ausgesetzt lassen, sondern ganz streichen. Und wo solche Einnahmen fehlen, kann es freilich auch keinen nennenswerten Sozialstaat geben.

Klar, kein einzelner Staat könnte einfach aus diesem internationalen Konkurrenzsystem aussteigen, selbst wenn er wollte. Das Problem daran ist, dass ebendieses System immer wieder zu Krisen und Wirtschaftskriegen führt, manchmal mit Waffengewalt. Und diese müssen stets jene am härtesten ausbaden, die sich gar keine Gedanken um Erbschaftssteuer machen müssen – weil sie gar nichts oder nicht genug zum Vererben haben. Und das ist auch in Deutschland die absolute Mehrheit.

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