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Vorschläge der Rentenkommission bringen drastische Einschnitte bei der Rente

Am kommenden Dienstag stellt die Alterssicherungskommission ihre Reformvorschläge für das deutsche Rentensystem vor. Vorabberichte in der Presse lassen erahnen: Auf fast jede Berufsgruppe kommen erhebliche Neubelastungen zu. Außen vor bleiben vorerst die Beamten.
Vorschläge der Rentenkommission bringen drastische Einschnitte bei der Rente

Offiziell vorgestellt werden die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission zwar erst am nächsten Dienstag, Presseorgane wie Bild oder der Spiegel gaben allerdings schon dieses Wochenende Einzelheiten über die Reformvorschläge für das Rentensystem bekannt. Und diese haben es in sich.

Die Experten von der Rentenkommission haben keine gesetzgeberischen Kompetenzen; auch ist die Bundesregierung rechtlich nicht daran gebunden, die Empfehlungen dieser Expertengruppe auch umzusetzen. Da es allerdings die Bundesregierung war, die diese Kommission mit ihren 13 Experten und Bundestagsabgeordneten einberufen hat, ist es allerdings schwer denkbar, dass das Kabinett deren Ratschläge völlig außer Acht lässt. Bild weiß sogar zu berichten, dass angesichts der einhelligen Stellungnahme der Experten Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas dazu tendierten, die Empfehlungen eins zu eins umzusetzen.

Eines der Anliegen der Kommission ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Das heißt kurz gefasst: Die Rente mit 70 wird kommen – allerdings erst für den Geburtsjahrgang 2022. Bis dieser um das Jahr 2092 ins Rentenalter kommt, soll der Zeitpunkt des Renteneintritts Zug um Zug gemäß der steigenden Lebenserwartung nach hinten verschoben werden: Die Steigerung der Lebenserwartung um ein Jahr zieht dann eine Hinauszögerung der Rente um ein halbes Jahr nach sich. Bereits jetzt ist geregelt, dass der Geburtsjahrgang 1964 erst mit 67 Jahren in Rente gehen kann.

Künftig sollen auch Ausnahmeregelungen wegfallen, die einen früheren Renteneintritt ermöglichen: Frühverrentungen werden stark eingeschränkt. Die sogenannte "Rente mit 63", also die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können, wird abgeschafft. Die Abschläge für einen Renteneintritt mit 63 nach 35 eingezahlten Versicherungsjahren sollen erhöht werden, die Altersgrenze von 63 auf 64 steigen, später automatisch angehoben werden. Das heißt: Wer früher in Rente gehen will, wird mit einer geringeren Rente als bisher rechnen müssen. Für Erkrankte wird – so der Plan – der Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtert.

Die "Haltelinie", die bisher das Absinken des Rentenniveaus auf unter 48 Prozent des Durchschnittseinkommens verhindert, will die Rentenkommission gleich ganz ab dem Jahr 2031 abschaffen. Dann soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder gelten, was bewirken könnte, dass die Renten langsamer steigen als die Durchschnittsgehälter.

Eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente soll das Rentenniveau sichern, vielleicht sogar erhöhen, so die Hoffnung der Experten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen schrittweise ab dem Jahr 2028 – zusätzlich zum Rentenbeitrag von derzeit 18,6 Prozent – zwei weitere Prozentpunkte ein. Das Geld wird dann am Aktienmarkt investiert. Zunächst handelt es sich um ein Prozent des Bruttolohns, dann um zwei Prozent. Die Belastung für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist jeweils hälftig. Das heißt: Die Sozialabgaben werden steigen. Bis der Staatsfonds Erträge abwirft, soll die Rente mit Steuergeldern gestützt werden.

Ein wichtiger Punkt: Der Kreis der Einzahler in die Rentenkasse wird nach den Vorstellungen der Expertenkommission erweitert. Auch Politiker, Vorstandsvorsitzende von Aktiengesellschaften und Selbstständige sind dann zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Bisher können sie das freiwillig tun, müssen es aber nicht. Die Regelung wird allerdings dem Vernehmen nach nur für Personen gelten, die neu in die Selbstständigkeit einsteigen.

Beamte sollen vorerst nicht ins Rentensystem eingebunden werden, das ist erst auf längere Frist hin angedacht. Minijobs, für die bisher keine Rentenbeiträge fällig sind, fallen gleich ganz weg, geht es nach den Wünschen der Experten. Ausnahme: Minijobs für Schüler.

Ob die Rente mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich stabilisiert werden kann oder sich sogar erhöht, hängt letztendlich von den Unwägbarkeiten des Kapitalmarktes ab.

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