Beihilfe zum Völkermord? Das angeklagte Deutschland torpediert IGH-Verfahren mit Formalien

Nicaragua hat Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen verklagt. Denn trotz des plausiblen Verdachts liefert es weiter Waffen an Israel. An Sachgründen dafür scheint es den BRD-Verteidigern zu mangeln. Spitzfindig versuchen sie nun, das Verfahren bürokratisch zu stoppen.

Von Alexandra Nollok

Nicaragua wirft Deutschland Beihilfe zum Völkermord an Palästinensern im Gazastreifen vor. Es habe trotz plausiblen Verdachts fortgesetzt Waffen nach Israel geliefert. Inhaltlich kann die Bundesrepublik dem wohl wenig entgegensetzen. So versucht sie seit zweieinhalb Jahren vor allem, das Verfahren formell zu stoppen: Der Internationale Gerichtshof (IGH) sei nicht zuständig, weil Israel nicht direkt beteiligt sei, behauptet sie in sogenannten Zulässigkeitsrügen. Dazu hat das Weltgericht jetzt beide Parteien angehört.

Bürokratische Verantwortungsflucht

Die Rügen betreffen im Kern drei Formalien, wie Legal Tribune Online berichtete: Erstens behauptet Deutschland, es sei nicht im Streit mit Nicaragua. Der mittelamerikanische Staat hätte zunächst in einen umfassenden Austausch mit der BRD treten müssen, monierte der Völkerrechtsprofessor an der Universität Oxford, Antonios Tzanakopoulos, am Montag in Den Haag. Nicaragua habe jedoch lediglich Anfang Februar 2024, 17 Tage vor dem Einreichen der Klage, eine "Verbalnote" an Deutschland, Kanada, die Niederlande und das Vereinigte Königreich geschickt.

Zweitens habe Nicaragua zu weit in die Vergangenheit ausgeholt. In einigen Punkten nahm der Staat Bezug auf das Geschehen vor dem 30. April 2008. An diesem Tag unterwarf sich Deutschland aber erst der Gerichtsbarkeit des IGH. Das Geschehen zuvor dürfe das Weltgericht nicht in eine etwaige Entscheidung einbeziehen, sagte Völkerrechtler Christian J. Tams von der Leuphana-Universität Lüneburg. Nicaraguas Vorwurf, Deutschland habe durch "langfristige Unterstützung Israels" gegen das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser und Humanitäres Völkerrecht verstoßen, dürfe daher nicht gelten.

Als dritten Punkt behauptete der beauftragte britische Anwalt Samuel Wordsworth, dass der IGH ohne direkte Beteiligung Israels gar kein Urteil fällen dürfe. Außerdem sei das Verfahren schon deshalb nichtig, weil ein Völkermord bisher nicht rechtskräftig feststehe. Was er dabei unter den Tisch fallen ließ: Das Völkerrecht verpflichtet Staaten explizit dazu, bereits einen drohenden Völkermord mit allen Mitteln, die ihnen möglich sind, zu verhindern. Dafür genügt der Verdacht, den der IGH bereits im Januar 2024 für plausibel hielt. Darum erteilte er damals Auflagen, an die sich Israel allerdings bis heute nicht gehalten hat.

Das Verfahren gegen Deutschland läuft seit dem 1. März 2024. Einen Eilantrag Nicaraguas, deutsche Waffenexporte nach Israel sofort zu untersagen, wies der IGH allerdings im April desselben Jahres wegen "nicht akuter Dringlichkeit" ab. Er war damit den Behauptungen des Angeklagten gefolgt, wonach deutsche Rüstungsexporte strengen Genehmigungsverfahren unterlägen. Israel habe nur Waffen "zur Verteidigung" erhalten, deren Einsatz bei Völkerrechtsverbrechen nicht bewiesen sei. Das sieht heute aber anders aus.

Verdrehte Behauptungen

Am Dienstag führten Vertreter Nicaraguas aus, warum die Klage nicht an der Zulässigkeit scheitern dürfe. Deutschlands Gegenreden seien selektiv und teils wahrheitswidrig gewesen. Die BRD hätte demnach genügend Zeit zur Erwiderung gehabt. In seiner Verbalnote habe Nicaragua Völkerrechtsverstöße akribisch aufgelistet. Bereits auf einer Pressekonferenz Anfang Februar 2024 habe ein Sprecher des Auswärtigen Amtes deren Kenntnisnahme bestätigt. Überdies habe, anders als behauptet, danach ein intensiver Austausch zwischen den Adressaten stattgefunden.

"Die Klage wurde nicht im luftleeren Raum erhoben, sondern in einem Kontext, der Deutschland wohlbekannt war", erläuterte Nicaraguas Vertreter, Völkerrechtsprofessor Alfredo Crostato Neumann. Sein Kollege Daniel Müller, der als deutscher Rechtsanwalt Nicaragua vertritt, warf der Gegenseite vor: Die BRD ziehe "bewusst und selektiv Auszüge aus unserem Schriftsatz heran". Der Bezug auf Waffengeschäfte und die "langfristige Duldung von rassistischer und diskriminierender Politik" vor 2008 habe lediglich dazu gedient, den historischen Kontext zu erörtern, der ersichtlich nicht Klagegegenstand sei.

Dass der mutmaßlich Völkermord betreibende Staat Israel an dem Verfahren gleichberechtigt zu beteiligen sei, verneinte der französische Völkerrechtler Alain Pellet, der ebenfalls für Nicaragua sprach. Unstrittig sei, dass Israel ein "rechtliches Interesse am Ausgang des Verfahrens" habe. Dieses Interesse sei aber nicht Gegenstand der Klage – und nur in diesem Fall müsste der Staat direkt beteiligt werden. Es gehe schließlich um Völkerrechtsverstöße Deutschlands. Mit der Entscheidung, ob Israels Verbrechen letztlich juristisch als Genozid an Palästinensern zu werten seien, beschäftigt sich der IGH gesondert.

Gesonderte Verfahren

So verfolgt der IGH eine weitere Klage Südafrikas gegen Israel wegen des Verdachts des Völkermords bereits seit Januar 2024. Das Weltgericht sah den Vorwurf als plausibel an, insbesondere den Punkt des Auferlegens von Lebensbedingungen, die zur Vernichtung einer Bevölkerung beitrügen. Wenig später erteilte Auflagen ignorierte Israel bislang. Der Besatzerstaat sollte vor allem das Aushungern der eingesperrten Gaza-Bewohner und die Flächenbombardements ganzer Städte mit Tausenden zivilen Opfern unterlassen.

Deutschland hatte Israel zunächst als einziger Staat gegen die Vorwürfe Südafrikas verteidigt. Im März 2026 zog ein Sprecher des Auswärtigen Amtes diese Unterstützung offiziell zurück. Dabei verwies er auf die Klage Nicaraguas: Man verzichte auf die Nebenintervention für Israel, weil Deutschland nun "selbst Teil eines streitigen Verfahrens vor dem IGH" sei.

Mit seiner Klage geht Nicaragua gesondert und ausschließlich gegen Deutschland vor. Die BRD hätte seit Erhebung des Verdachts keine Waffen mehr an Israel liefern dürfen, um einen Genozid zu verhindern oder zu stoppen. Tatsächlich gebietet das Völkerrecht explizit, dass Staaten nicht bis zur Vollendung oder gar einer juristischen Entscheidung dazu warten dürften, sondern zwingend einschreiten müssen, sobald ein Verdacht vorliege. Den erheben internationale, auch israelische Genozidforscher inzwischen zahlreich.

Anhaltende Rüstungsexporte

Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Rüstungsexporteur Israels und hätte die Lieferungen aller Waffen, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen könnten, spätestens ab Januar 2024 komplett einstellen müssen. Doch das Gegenteil ist passiert: Nach dem Hamas-Angriff im Oktober 2023 explodierten die Ausfuhren nach Israel auf fast 330 Millionen Euro – das Zehnfache der Jahre davor. Und allein in der ersten Hälfte dieses Jahres exportierte Deutschland Militärgerät im Wert von rund 800 Millionen Euro nach Israel.

Dass die Bundesregierung selbst nicht an einen Völkermord glauben könnte, spielt für die Verpflichtung des Beihilfestopps keinerlei Rolle. Und es ist noch nicht einmal plausibel. Nachdem der IGH Anfang 2024 Südafrikas Klage angenommen hatte, drosselte die damalige Ampel-Regierung die Exporte zunächst merklich, fuhr sie später aber wieder hoch, nachdem Israel eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet hatte, die gelieferten Rüstungsgüter nicht im Gazastreifen einzusetzen. Weil aber immer mehr Beweise das Gegenteil belegten, verkündete die Merz-Regierung im August 2025, die Genehmigungen auszusetzen.

Zu sehen war davon jedoch nichts, geliefert hat Deutschland trotzdem emsig weiter. Und schon wenig später, nach der Verkündung des Waffenstillstandes Ende 2025, revidierte die Bundesregierung ihre Entscheidung wieder. Dass Israel den Gazastreifen weiter bombardiert, die Bewohner aushungert, vertreibt und inzwischen rund 70 Prozent der winzigen Enklave besetzt hält, interessiert sie offenkundig genauso wenig wie Israels Massentötung von mehr als 20.000 Kindern und Babys binnen zweieinhalb Jahren.

IGH unter Druck

Ob sich Deutschland mit Formalitäten aus dem IGH-Verfahren winden kann, ist noch offen. Sofern es weiterläuft, wird der IGH darüber ohnehin nicht vor einem Urteilspruch im von Südafrika angestrengten Prozess gegen Israel entscheiden. Das ist wegen der langen Interventionsfristen nicht vor 2029 zu erwarten.

Trotz massenhafter Beweise für schwerste Kriegsverbrechen, teils von israelischen Soldaten selbst dokumentiert und stolz ins Internet gestellt, bleiben die Ausgänge beider Verfahren vorerst ungewiss. Der IGH steht massiv unter Druck der USA und Israels.

Zwar greifen die USA das Weltgericht nicht direkt an, gehen aber unter anderem mit Sanktionen und Hetzkampagnen gegen Richter des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) vor, der nur Personen, aber nicht Staaten verfolgen kann. Dieser hatte Ende 2024 Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant verhängt – wegen schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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